Wegzug ins Ausland: Wie Schützen bei Krankheit/Unfall?
Personen, welche ins Ausland umsiedeln, benötigen einen besonderen Schutz. Um nicht böse Überraschungen zu erleben, gilt es gerade im Ausland, auf die Risiken Krankheit und Unfall gefasst zu sein und eine umfassende Lösung bereit zu haben.
Um es gleich vorwegzunehmen: Für einen genügenden Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall im Ausland reicht in den meisten Fällen eine gewöhnliche Versicherung nicht aus.
Als erstes stellt sich die Frage, ob die Person für längere Zeit im Ausland tätig sein wird oder ob der Aufenthalt auf eine relativ kurze Zeit befristet ist.
- Für Personen, die sich über eine längere Zeit im Ausland aufhalten und dabei ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben werden, ist es unumgänglich, eine auch im Ausland gültige Krankenversicherungsdeckung sicherzustellen. Die obligatorische Grundversicherung und somit der minimale Versicherungsschutz gilt nicht mehr. Nach heutigem Krankenversicherungsgesetz (KVG) dürfen die Versicherungsgesellschaften keine im Ausland lebenden Personen in die Grundversicherung aufnehmen.
- Ist der Auslandeinsatz hingegen zeitlich beschränkt, besteht ein gewisser Schutz schon mit der obligatorischen Grundversicherung schweizerischer Krankenkassen. Dieser ist jedoch sehr beschränkt und deckt nur die absolut nötigsten Behandlungen. Es ist aber möglich, mit den Versicherungsgesellschaften weitere Zusatzversicherungen abzuschliessen, die zusätzlich eine Deckung für Krankheit und Unfall im Ausland miteinbeziehen.
Bei Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz kommt es aber darauf an, wohin ins Ausland der Wohnsitz verlegt wird. Denn mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird es einige gewichtige Ausnahmen im erwähnten KVG-Grundsatz, die Versicherungsgesellschaften dürfen keine im Ausland lebenden Personen in die Grundversicherung aufnehmen, geben.
Spezialfall: Wohnsitz in der EU
Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die ihr Erwerbsleben überwiegend in der Schweiz verbracht haben und somit den Hauptteil ihrer Altersrente aus der Schweiz erhalten, müssen grundsätzlich ihre Krankenversicherung in der Schweiz beibehalten. Es wird für die Krankenversicherungen das sogenannte Erwerbsortsprinzip eingeführt. Diese Regelung gilt unabhängig der Staatsangehörigkeit sowohl für Schweizer wie auch für die Bürger der EU-Staaten.
Doch gilt diese Regelung nicht zwingend für alle Staaten. Ist der Wohnsitz in Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Portugal oder (nur für Rentner/innen) in Spanien, und es wird ein Einkommen aus der Schweiz bezogen, dann besteht ein Optionsrecht. Heisst: Der Versicherte kann wählen, in welchem Land er sich versichern lassen möchte. Für diese Länder sieht das schweizerische Recht ein Befreiungsrecht von der obligatorischen Grundversicherung vor.
Bleibt die Person in der Schweiz versichert, muss sie sich im jeweiligen EU-Wohnland bei einer dort tätigen Versicherung anmelden und registrieren lassen. Dann werden die gleichen Leistungen gedeckt wie für die im entsprechenden Wohnland bei diesem lokalen Versicherer Versicherten.
In diesem Moment wird die Schweiz für den Versicherten zum Ausland. Die Versicherung deckt bei einem Aufenthalt in der Schweiz nur die sich aus der aktuellen Situation aufdrängenden Behandlungen. Vorbehalten bleibt, dass die Versicherungsgesellschaft, bei welcher man registriert ist, einer weitergehenden Behandlung in der Schweiz zustimmt.
Doch auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Ist nämlich der Wohnsitz in Belgien, Deutschland, den Niederlanden oder in Österreich, darf sich der Versicherungsnehmer wahlweise auch in der Schweiz behandeln lassen.
Regelungen für nichterwerbstätige Familienangehörige
Für nichterwerbstätige Familienangehörige mit Wohnsitz in der EU wird es komplizierter. Je nach Land besteht wiederum ein Wahlrecht, eine Versicherungspflicht im Land in welchem der Erwerbstätige sein Salär erhält oder dann muss man sich im Wohnsitzland versichern. Auf die einzelnen Länder bezogen, heisst das:
- Ist der Wohnsitz in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien und Österreich, können die Familienangehörigen wählen, ob sie sich in der Schweiz versichern lassen wollen oder aber an ihrem Wohnort.
- Wohnen sie in Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg oder den Niederlanden, müssen sie sich, wie die erwerbstätige Person, in der Schweiz versichern lassen.
- Sind sie in Dänemark, Grossbritannien, Portugal, Schweden oder Spanien zu Hause, müssen sie sich im Wohnsitzland versichern.
Wohnsitz ausserhalb der EU
Liegen der Arbeitsort und der zu begründende neue Wohnsitz hingegen ausserhalb der EU, kann nicht auf die Abkommen zurückgegriffen werden. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen. Eine Versicherungsmöglichkeit in der Schweiz unter KVG ist nicht mehr gegeben. Es muss geprüft werden, ob ein genügender Versicherungsschutz im Wohnsitzland angeboten wird.
- Besonders ausserhalb der Schweiz ist eine Krankenversicherung mit einer umfassenden Deckung, insbesondere mit einer freien Arzt- und Spitalwahl, dringend zu empfehlen.
In vielen Ländern genügen leider die öffentlichen Gesundheitseinrichtungen unseren Anforderungen nicht. Oft bieten die lokalen Versicherer gar keine Versicherung an, die diesen Ansprüchen entsprechen. Nach Möglichkeit sollte eine solche lokale Versicherung aber auch eine Rückkehr in die Schweiz, zum Beispiel zu Urlaubszwecken, decken.
Zu bedenken gilt auch, dass bei einem erneuten Wegzug oft alle bestehenden Versicherungen wieder aufgelöst werden müssen. Eine gute Alternative ist hier eine internationale Krankenversicherung. Diese bietet unabhängig vom Wohnsitz und von der Aufenthaltsdauer eine umfassende Deckung.
Prüfen: Internationale Versicherungen
Weltweit gibt es eine sehr grosse Auswahl an verschiedenen internationalen Krankenversicherungen. Die Schwierigkeit besteht darin, die Spreu vom Weizen zu trennen, denn nur die wenigsten bieten die Leistungen und die Sicherheit, die man sich aus der Schweiz gewohnt ist (siehe dazu auch die Liste zuunterst). Die Anzahl wirklich seriöser und zuverlässiger Versicherungen lässt sich auf ein paar wenige reduzieren.
Es sollte jeweils im Einzelfall abgeklärt werden, welches Versicherungsprodukt den individuellen Anforderungen am besten Rechnung trägt.
Rückkehr in die Schweiz
Das schweizerische Versicherungswesen ist, wie bekannt, zweistufig aufgebaut, bestehend aus der obligatorischen Grundversicherung und aus den freiwilligen Zusatzversicherungen. Haben Arbeitnehmer eine längere Zeit im Ausland gelebt und kehrt nun in die Schweiz zurück, müssen die Versicherer in der Schweiz diese Personen in ihre Grundversicherung aufnehmen. Bei den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen jedoch völlig frei und dementsprechend restriktiv. So erhalten Ältere oder Personen, die nicht bei völliger Gesundheit sind, kaum mehr eine über die Grundversicherung hinaus reichende Versicherung.
Bei einem Wegzug ins Ausland sollte daher auch die Situation bei einer allfälligen Rückkehr bedacht werden. Und nicht nur dies: Ganz allgemein kann auch ein Umzug in ein anderes Land plötzlich zu einer Lücke im Versicherungsschutz führen. Es sollte deshalb sichergestellt sein, dass bei einem Wohnsitzwechsel, sei es zurück in die Schweiz oder in ein weiteres Fremdland, der Versicherungsschutz gewährleistet wird. Eine einfache Lösung bietet eine internationale Krankenversicherung, ist sie doch weltweit gültig und unabhängig vom Wohnsitz.
Darauf müssen Sie achten
Bei der Wahl einer internationaler Krankenversicherung sind folgende Kriterien von Bedeutung:
- Weltweite Deckung bei attraktiven Prämien. Wichtig: Prämien auch in höheren Altersstufen beachten.
- Weltweit freie Arzt- und Spitalwahl ohne Einschränkungen.
- Keine Einschränkungen bezüglich Wohnsitz und Aufenthaltsdauer.
- Lebenslange Policen-Erneuerung, auch bei späterem Wohnsitzwechsel.
- Keine altersbedingten Prämienanpassungen ab dem 60. Altersjahr.
- Effiziente Abwicklung im Leistungsfall.
- Bekanntheitsgrad und Ansehen der Versicherungsgesellschaft sowie deren Erfahrung im internationalen Bereich.