Welche Krankenversicherung bei Auslandaufenthalt?

Welche Krankenversicherung bei Auslandaufenthalt?

Wer unangenehme Überraschungen für sich oder für die im Ausland tätigen Mitarbeiter seines Unternehmens vermeiden will, sollte die Risiken Krankheit und Unfall international umfassend abdecken. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, und die verschiedensten Lösungen und Versicherungsprodukte stehen zur Auswahl.

Frage des Wohnsitzes

Für Personen, die sich längere Zeit im Ausland aufhalten, ist es unumgänglich, eine umfassende, international geltende Krankenversicherungsdeckung sicherzustellen. Wenn der Auslandaufenthalt zeitlich begrenzt ist und der Wohnsitz in der Schweiz beibehalten wird, stellen sich diesbezüglich meist nur wenige Fragen. Bereits die gesetzliche Grundversicherung gewährleistet Deckung im Notfall – allerdings ist diese Deckung im Ausland beschränkt und erstreckt sich nur auf die sich aus der aktuellen Situation aufdrängenden Behandlungen. Zudem bieten die Krankenkassen verschiedene Zusatzversicherungen an, die Krankheit und Unfall bei vorübergehenden Auslandaufenthalten umfassend decken.

Wird der Wohnsitz aber ins Ausland verlegt, dann kann die bisherige Versicherung grundsätzlich nicht mehr weitergeführt werden, weil das neue Krankenversicherungsgesetz (KVG) dies den Schweizer Krankenversicherern nicht mehr erlaubt. Für Personen mit Wohnsitz im EU-Raum gilt hier allerdings eine wichtige Ausnahme. Auf jeden Fall stellt sich aber immer die Frage, wie man sich bzw. seine Mitarbeiter bei Wohnsitz im Ausland umfassend gegen Krankheit und Unfall versichern kann. Besonders ausserhalb der Schweiz ist eine umfassende Deckung mit freier Arzt- und Spitalwahl dringend zu empfehlen, da in vielen Ländern das öffentliche Gesundheitssystem unseren Anforderungen nicht genügt.

Neu gilt Spezialregelung bei Wohnsitz in der EU

Bei Personen, die im EU-Raum ansässig sind und die entweder nach wie vor in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit ausüben oder die ihr Erwerbsleben überwiegend in der Schweiz verbracht haben und keine Rente aus dem Wohnland beziehen, gilt künftig eine Sonderregelung. Sobald die bilateralen Verträge zwischen der Schweiz und der EU in Kraft sind, können bzw. müssen diese Personen grundsätzlich ihre Krankenversicherung in der Schweiz beibehalten. Dasselbe wird für Staatsangehörige von EU-Staaten gelten, die vorwiegend in der Schweiz arbeiten oder gearbeitet haben. Von der Versicherungspflicht in der Schweiz kann sich ausnahmsweise befreien lassen, wer in Deutschland, Finnland, Italien, Österreich, Portugal oder Spanien wohnt.

Wer jedoch in der Schweiz versichert bleibt, muss sich im jeweiligen EU-Wohnland bei einem dortigen Versicherer registrieren und erhält dann die gleichen Leistungen wie im entsprechenden Wohnland Versicherte. Hingegen deckt dann die Versicherung bei einem Aufenthalt in der Schweiz nur die sich aus der aktuellen Situation aufdrängenden Behandlungen, ausser der EU-Versicherer habe einer gewünschten Behandlung zugestimmt. Auch hier gibt es wieder Ausnahmen: bei Wohnsitz in Belgien, Deutschland, Österreich oder den Niederlanden kann man sich auch in der Schweiz behandeln lassen. Die Prämien sind noch nicht definitiv bekannt, doch werden sie nach Wohnland abgestuft werden und mit dem jetzigen Spektrum der Prämien in der Schweiz vergleichbar sein.

Internationale Krankenversicherung?

Wie in der Schweiz gibt es in vielen Staaten gute lokale private Krankenversicherungen, die teilweise auch internationale Deckung bieten. Eine solche lokale Versicherung stellt meist die günstigste Lösung dar. Allerdings versichern praktisch alle lokal tätigen Versicherungen nur Personen, die im entsprechenden Land ansässig sind. Bei erneutem Wegzug müssen somit diese Versicherungspolicen meist wieder aufgelöst werden. Zudem ist es vielerorts schwierig, eine wirklich weltweit geltende freie Arzt- und Spitalwahl zu erhalten. Ideal ist deshalb eine Versicherung, die unabhängig von Wohnsitz und Aufenthaltsdauer umfassende Deckung garantiert. Die meisten Schweizer Krankenkassen bieten diesbezüglich keine Lösung. Nur wenige Schweizer Versicherer (z.B. KPT und CSS) offerieren auf privater Basis Krankenversicherungen, die auch bei Wohnsitz im Ausland abgeschlossen werden können.

Freie Arzt- und Spitalwahl, weltweite Deckung

Zwar gibt es weltweit ein sehr grosses Angebot an internationalen privaten Krankenversicherungen, vergleichsweise nur sehr wenige jedoch genügen unseren Kriterien. Wir verfolgen für unsere Klienten laufend das weltweite Angebot und vergleichen Prämien und Leistungen. Dabei überzeugt insbesondere der International Swiss Medical Plan von IHI danmark a/s als eine der attraktivsten internationalen Krankenversicherungen, die weltweit erhältlich sind. Diese Versicherung ist speziell für Schweizer Expatriates entwickelt worden und bietet Leistungen entsprechend einer schweizerischen Privatversicherung, das aber bei uneingeschränkter freier Arzt- und Spitalwahl auf der ganzen Welt, unabhängig des jeweiligen Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes. Je nach Situation kommen jedoch auch andere Produkte in Frage, z.B. von CSS-AIG, KPT, ExpaCare, BUPA, und von anderen Versicherern. Es sollte jeweils im Einzelfall abgeklärt werden, welches Versicherungsprodukt den individuellen Anforderungen am besten genügt.

Rückkehr aus dem Ausland – Wohnsitznahme in der Schweiz

Aufgrund des Krankenversicherungsgesetzes haben alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in die obligatorische Grundversicherung. Somit können alle Schweizerinnen und Schweizer, die aus dem Ausland zurückkehren, zumindest in die Grundversicherung Aufnahme finden. Bei den privaten Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen jedoch frei. Dies bedeutet, dass z.B. ältere Personen, die nicht völlig gesund sind, kaum mehr eine über die Grundversicherung hinausgehende Deckung finden. Nicht zuletzt aus diesem Grund ist es sehr empfehlenswert, die Versicherungssituation bereits vor der Wohnsitzverlegung ins Ausland genau zu prüfen. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, so versichert zu sein, dass unabhängig von Wohnsitz und Aufenthalt – also auch bei weiteren Wohnsitzwechsel im Ausland oder einer eventuellen Rückkehr in die Schweiz – die gewünschte Versicherungsdeckung beibehalten werden kann.

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Internationale Krankenversicherungen – Spezialisierte Beratung

Henley & Partners in Zürich ist Teil einer weltweit tätigen Unternehmensgruppe, die in den Bereichen internationale Rechts- und Steuerberatung aktiv ist. Die Schweizer Tochtergesellschaft bietet insbesondere auch Beratung im Bereich internationale Versicherungs- und Vorsorgelösungen.

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Auf das sollte geachtet werden:

  • Weltweite Deckung bei attraktiven Prämien. Wichtig: Prämien auch in höheren Altersstufen beachten!
  • Weltweit freie Arzt- und Spitalwahl ohne Einschränkungen
  • Keine Einschränkungen bezüglich Wohnsitz und Aufenthaltsdauer
  • Lebenslange Policenerneuerung, auch bei späterem Wohnsitzwechsel
  • Keine altersbedingten Prämienanpassungen ab dem 60. Altersjahr
  • Effiziente Abwicklung im Leistungsfall
  • Bekanntheitsgrad und Ansehen der Versicherungsgesellschaft sowie deren Erfahrung im internationalen Bereich