Krankenversicherung für Auslandschweizer

Was es bei der Ausreise aus der Schweiz zu beachten gibt

Die richtige Auslandschweizer Krankenversicherung zu finden ist für jeden Auswanderer oder Expat eine kleine oder sogar grössere Hürde. Es gibt Unmengen von internationalen Versicherern und Produkten, die zur Auswahl stehen. Hier sind einige Punkte welche man beachten sollte. Am besten ist es, wenn man sich an einen unabhängigen Spezialisten wendet. Jemand der Erfahrung mit allen Produkten hat und nicht direkt oder exklusiv an einen Krankenversicherer gebunden ist.

Schweizer Krankenversicherungen sind bei einer Auswanderung nicht geeignet

Gewisse Schweizer Krankenversicherungen bieten für Auswanderer jeweils ein alternatives Produkt an, um den Kunden nicht zu verlieren. Falls das der Fall ist, lohnt es sich das Produkt ganz genau und im Detail anzusehen. In den meisten Fällen ist es Schweizer Krankenkassen nämlich rechtlich gar nicht erlaubt jemanden zu versichern, der über längere Zeit im Ausland wohnt, beziehungsweise in der Schweiz abgemeldet ist. Darüber hinaus sind die Krankenversicherer in der Schweiz dafür gemacht, in der Schweiz lebende Personen zu versichern und zu betreuen. Im Ausland haben Sie also nicht das benötigte medizinische Netzwerk und die nötige Erfahrung für einen guten Service. Darüber hinaus sind Schweizer Krankenkassen im Ausland bei Spitälern und Kliniken nicht bekannt. Dies führt regelmässig dazu, dass es Probleme bei der Abwicklung von Rechnungen gibt, oder dass die Kunden lange Wartezeiten für Termine haben. Jemand mit einer bekannten internationalen Versicherung erhält dabei immer den Vorrang.  Ein internationaler Versicherer verspricht für medizinische Dienstleister eine einfachere Kostenabwicklung, tiefere administrative Kosten und weniger Risiko dass eine Zahlung nur teilweise übernommen wird oder sogar komplett ausbleibt.

Internationale Krankenversicherungen für Auslandschweizer

Gerade für Expats und Auswanderer aus der Schweiz bieten internationale Versicherer sehr viele Vorteile. Eine weltweite Versicherungsdeckung garantiert, dass man eine freie Arzt- und Spitalwahl hat – weltweit. Für grössere Behandlungen kann man also jederzeit auch in die Schweiz zurückkehren und sich im vertrauten Umfeld behandeln lassen. Somit kann man weiterhin vom ausgezeichneten Schweizer Gesundheitswesen profitieren. Die Kosten für medizinische Behandlungen werden also sowohl im Aufenthaltsland, als auch im Heimatland vollumfänglich übernommen. Falls der beste Spezialist oder die notwendige Medikation für eine spezifische Diagnose nur in einem anderen Land vorhanden ist, kann man sich wahlweise auch da behandeln lassen.

Internationale Versicherer wie zum Beispiel die Cigna Global, Allianz Care, Bupa oder April International haben ein weltweites Netzwerk von Spezialisten und Spitälern. Mit diesen Spitälern haben die Versicherer spezielle Vereinbarungen. Rechnungen für medizinische Behandlungen werden dann jeweils direkt vom Versicherer übernommen – ohne dass der Patient Vorkasse zahlen muss.

Vorbereitung für eine mögliche Rückkehr in die Schweiz

Oftmals kehren Expats und Auswanderer nach einigen Jahren im Ausland wieder in die Schweiz zurück. Zum Zeitpunkt der Ausreise wissen jedoch die Wenigsten bereits ob sie eines Tages in Ihr Heimatland zurückkehren werden. Für eine gute Vorausplanung der Krankenversicherung ist es deshalb wichtig die Möglichkeiten und Risiken bereits bei der Ausreise zu kennen.  Bei einer Rückkehr im höheren Alter ist es oftmals sehr schwierig, oder sogar unmöglich, wieder eine Schweizer Zusatzversicherung abzuschliessen. Meistens sind die Gründe dafür Erkrankungen und Gesundheitsprobleme welche man während dem Auslandsaufenthalt entwickelt hat, oder schlicht und einfach das hohe Alter. Die Schweizer Grundversicherung hingegen kann bei einer Rückkehr in jedem Alter problemlos abgeschlossen werden. Die Krankenkassen sind dazu verpflichtet jeden in der Schweiz lebenden Bürger mit der Grundversicherung zu versorgen. Im Unterschied zur Zusatzversicherung findet auch keine Gesundheitsprüfung statt.

Sistierung der Schweizer Zusatzversicherung

Bei der Auswanderung aus der Schweiz kann die Zusatzversicherung sistiert werden. Eine Sistierung bewirkt dass die Zusatzversicherung pausiert wird. Bei der Rückkehr kann die Sistierung wieder aufgehoben werden und man ist ohne erneuten Antrag oder Gesundheitsprüfung wieder zusatzversichert. Für die Sistierung bezahlt man monatlich einen von der Krankenkasse definieren Betrag zur Aufrechterhaltung der Police. Während dieser Zeit hat man jedoch kein Anrecht auf die versicherten Leistungen. Darüber hinaus kann eine Zusatzversicherung nur für eine limitierte Zeit sistiert werden. Normalerweise sind das drei Jahre. In Ausnahmefällen verlängern die Krankenkassen die Zeit bis maximal 5 Jahre.

Wechsel von einer internationalen Krankenversicherung zu einer Schweizer Zusatzversicherung ohne Gesundheitsfragen

Einige Schweizer Krankenversicherungen haben Abkommen mit internationalen Versicherern welche den Übertritt in eine Schweizer Zusatzversicherung bei der Rückkehr erleichtern. Konkret heisst das, dass keine Gesundheitsfragen beantwortet müssen und ein Eintritt in eine gleichwertige Schweizer Zusatzversicherung garantiert ist. Somit hat man kein Risiko, dass man auf Grund von vorbestehenden Krankheiten von Schweizer Zusatzversicherungen Ausschlüsse aufgezwungen bekommt, oder sogar abgelehnt wird. Solche Abkommen bestehen momentan bei der Groupe Mutuel und bei der Swica. Sofern Auslandschweizer eine internationale private Krankenversicherung bei der Allianz Worldwide Care haben, kann man von diesem Abkommen mit einem erleichterten Transfer zu einer gleichwertigen Police mit der Groupe Mutuel profitieren. Wenn ein Auslandschweizer bei der Ausreise eine internationale Krankenversicherung mit der Globality Health abschliesst, profitiert er vom Abkommen mit der Swica und kann in eine gleichwertige Zusatzversicherung bei der Swica wechseln – ohne Gesundheitsprüfung.

Wenn Sie sich nicht sicher sind welches Produkt für Sie am besten passt, oder Sie weitere Informationen wünschen können Sie uns gerne jederzeit per Email (zurich@sip.ch) oder Telefon (+41 44 266 21 11) erreichen. Unsere Spezialisten nehmen sich gerne die Zeit Sie zu beraten.

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