{"id":8642,"date":"2019-04-23T12:00:52","date_gmt":"2019-04-23T10:00:52","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sip.ch\/?p=8642"},"modified":"2023-04-15T14:30:13","modified_gmt":"2023-04-15T12:30:13","slug":"wegzug-ins-ausland-wie-schuetzen-bei-krankheit-unfall","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sip.ch\/de\/wegzug-ins-ausland-wie-schuetzen-bei-krankheit-unfall\/","title":{"rendered":"Wegzug ins Ausland: Wie Sch\u00fctzen bei Krankheit\/Unfall?"},"content":{"rendered":"<h3><strong><em>Personen, welche ins Ausland umsiedeln, ben\u00f6tigen einen besonderen Schutz. Um nicht b\u00f6se \u00dcberraschungen zu erleben, gilt es gerade im Ausland, auf die Risiken Krankheit und Unfall gefasst zu sein und eine umfassende L\u00f6sung bereit zu haben.<\/em><\/strong><\/h3>\n<p>Um es gleich vorwegzunehmen: F\u00fcr einen gen\u00fcgenden Versicherungsschutz bei Krankheit und Unfall im Ausland reicht in den meisten F\u00e4llen eine gew\u00f6hnliche Versicherung nicht aus.<\/p>\n<p>Als erstes stellt sich die Frage, ob die Person f\u00fcr l\u00e4ngere Zeit im Ausland t\u00e4tig sein wird oder ob der Aufenthalt auf eine relativ kurze Zeit befristet ist.<\/p>\n<ul>\n<li>F\u00fcr Personen, die sich \u00fcber eine l\u00e4ngere Zeit im Ausland aufhalten und dabei ihren Wohnsitz in der Schweiz aufgeben werden, ist es unumg\u00e4nglich, eine auch im Ausland g\u00fcltige Krankenversicherungsdeckung sicherzustellen. Die obligatorische Grundversicherung und somit der minimale Versicherungsschutz gilt nicht mehr. Nach heutigem Krankenversicherungsgesetz (KVG) d\u00fcrfen die Versicherungsgesellschaften keine im Ausland lebenden Personen in die Grundversicherung aufnehmen.<\/li>\n<li>Ist der Auslandeinsatz hingegen zeitlich beschr\u00e4nkt, besteht ein gewisser Schutz schon mit der obligatorischen Grundversicherung schweizerischer Krankenkassen. Dieser ist jedoch sehr beschr\u00e4nkt und deckt nur die absolut n\u00f6tigsten Behandlungen. Es ist aber m\u00f6glich, mit den Versicherungsgesellschaften weitere Zusatzversicherungen abzuschliessen, die zus\u00e4tzlich eine Deckung f\u00fcr Krankheit und Unfall im Ausland miteinbeziehen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Bei Aufgabe des Wohnsitzes in der Schweiz kommt es aber darauf an, wohin ins Ausland der Wohnsitz verlegt wird. Denn mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU wird es einige gewichtige Ausnahmen im erw\u00e4hnten KVG-Grundsatz, die Versicherungsgesellschaften d\u00fcrfen keine im Ausland lebenden Personen in die Grundversicherung aufnehmen, geben.<\/p>\n<h4><strong>Spezialfall: Wohnsitz in der EU<\/strong><\/h4>\n<p>Personen, die in der Schweiz eine Erwerbst\u00e4tigkeit aus\u00fcben oder die ihr Erwerbsleben \u00fcberwiegend in der Schweiz verbracht haben und somit den Hauptteil ihrer Altersrente aus der Schweiz erhalten, m\u00fcssen grunds\u00e4tzlich ihre Krankenversicherung in der Schweiz beibehalten. Es wird f\u00fcr die Krankenversicherungen das sogenannte Erwerbsortsprinzip eingef\u00fchrt. Diese Regelung gilt unabh\u00e4ngig der Staatsangeh\u00f6rigkeit sowohl f\u00fcr Schweizer wie auch f\u00fcr die B\u00fcrger der EU-Staaten.<\/p>\n<p>Doch gilt diese Regelung nicht zwingend f\u00fcr alle Staaten. Ist der Wohnsitz in Deutschland, Finnland, Italien, \u00d6sterreich, Portugal oder (nur f\u00fcr Rentner\/innen) in Spanien, und es wird ein Einkommen aus der Schweiz bezogen, dann besteht ein Optionsrecht. Heisst: Der Versicherte kann w\u00e4hlen, in welchem Land er sich versichern lassen m\u00f6chte. F\u00fcr diese L\u00e4nder sieht das schweizerische Recht ein Befreiungsrecht von der obligatorischen Grundversicherung vor.<\/p>\n<p>Bleibt die Person in der Schweiz versichert, muss sie sich im jeweiligen EU-Wohnland bei einer dort t\u00e4tigen Versicherung anmelden und registrieren lassen. Dann werden die gleichen Leistungen gedeckt wie f\u00fcr die im entsprechenden Wohnland bei diesem lokalen Versicherer Versicherten.<\/p>\n<p>In diesem Moment wird die Schweiz f\u00fcr den Versicherten zum Ausland. Die Versicherung deckt bei einem Aufenthalt in der Schweiz nur die sich aus der aktuellen Situation aufdr\u00e4ngenden Behandlungen. Vorbehalten bleibt, dass die Versicherungsgesellschaft, bei welcher man registriert ist, einer weitergehenden Behandlung in der Schweiz zustimmt.<\/p>\n<p>Doch auch hier gibt es wieder Ausnahmen. Ist n\u00e4mlich der Wohnsitz in Belgien, Deutschland, den Niederlanden oder in \u00d6sterreich, darf sich der Versicherungsnehmer wahlweise auch in der Schweiz behandeln lassen.<\/p>\n<h4><strong>Regelungen f\u00fcr nichterwerbst\u00e4tige Familienangeh\u00f6rige<\/strong><\/h4>\n<p>F\u00fcr nichterwerbst\u00e4tige Familienangeh\u00f6rige mit Wohnsitz in der EU wird es komplizierter. Je nach Land besteht wiederum ein Wahlrecht, eine Versicherungspflicht im Land in welchem der Erwerbst\u00e4tige sein Sal\u00e4r erh\u00e4lt oder dann muss man sich im Wohnsitzland versichern. Auf die einzelnen L\u00e4nder bezogen, heisst das:<\/p>\n<ul>\n<li>Ist der Wohnsitz in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien und \u00d6sterreich, k\u00f6nnen die Familienangeh\u00f6rigen w\u00e4hlen, ob sie sich in der Schweiz versichern lassen wollen oder aber an ihrem Wohnort.<\/li>\n<li>Wohnen sie in Belgien, Griechenland, Irland, Luxemburg oder den Niederlanden, m\u00fcssen sie sich, wie die erwerbst\u00e4tige Person, in der Schweiz versichern lassen.<\/li>\n<li>Sind sie in D\u00e4nemark, Grossbritannien, Portugal, Schweden oder Spanien zu Hause, m\u00fcssen sie sich im Wohnsitzland versichern.<\/li>\n<\/ul>\n<h4><strong>Wohnsitz ausserhalb der EU<\/strong><\/h4>\n<p>Liegen der Arbeitsort und der zu begr\u00fcndende neue Wohnsitz hingegen ausserhalb der EU, kann nicht auf die Abkommen zur\u00fcckgegriffen werden. Es gelten die allgemeinen Bestimmungen. Eine Versicherungsm\u00f6glichkeit in der Schweiz unter KVG ist nicht mehr gegeben. Es muss gepr\u00fcft werden, ob ein gen\u00fcgender Versicherungsschutz im Wohnsitzland angeboten wird.<\/p>\n<ul>\n<li>Besonders ausserhalb der Schweiz ist eine Krankenversicherung mit einer umfassenden Deckung, insbesondere mit einer freien Arzt- und Spitalwahl, dringend zu empfehlen.<\/li>\n<\/ul>\n<p>In vielen L\u00e4ndern gen\u00fcgen leider die \u00f6ffentlichen Gesundheitseinrichtungen unseren Anforderungen nicht. Oft bieten die lokalen Versicherer gar keine Versicherung an, die diesen Anspr\u00fcchen entsprechen. Nach M\u00f6glichkeit sollte eine solche lokale Versicherung aber auch eine R\u00fcckkehr in die Schweiz, zum Beispiel zu Urlaubszwecken, decken.<\/p>\n<p>Zu bedenken gilt auch, dass bei einem erneuten Wegzug oft alle bestehenden Versicherungen wieder aufgel\u00f6st werden m\u00fcssen. Eine gute Alternative ist hier eine internationale Krankenversicherung. Diese bietet unabh\u00e4ngig vom Wohnsitz und von der Aufenthaltsdauer eine umfassende Deckung.<\/p>\n<h4><strong>Pr\u00fcfen: Internationale Versicherungen<\/strong><\/h4>\n<p>Weltweit gibt es eine sehr grosse Auswahl an verschiedenen internationalen Krankenversicherungen. Die Schwierigkeit besteht darin, die Spreu vom Weizen zu trennen, denn nur die wenigsten bieten die Leistungen und die Sicherheit, die man sich aus der Schweiz gewohnt ist (siehe dazu auch die Liste zuunterst). Die Anzahl wirklich seri\u00f6ser und zuverl\u00e4ssiger Versicherungen l\u00e4sst sich auf ein paar wenige reduzieren.<\/p>\n<p>Es sollte jeweils im Einzelfall abgekl\u00e4rt werden, welches Versicherungsprodukt den individuellen Anforderungen am besten Rechnung tr\u00e4gt.<\/p>\n<h4><strong>R\u00fcckkehr in die Schweiz<\/strong><strong>\u00a0<\/strong><\/h4>\n<p>Das schweizerische Versicherungswesen ist, wie bekannt, zweistufig aufgebaut, bestehend aus der obligatorischen Grundversicherung und aus den freiwilligen Zusatzversicherungen. Haben Arbeitnehmer eine l\u00e4ngere Zeit im Ausland gelebt und kehrt nun in die Schweiz zur\u00fcck, m\u00fcssen die Versicherer in der Schweiz diese Personen in ihre Grundversicherung aufnehmen. Bei den Zusatzversicherungen sind die Krankenkassen jedoch v\u00f6llig frei und dementsprechend restriktiv. So erhalten \u00c4ltere oder Personen, die nicht bei v\u00f6lliger Gesundheit sind, kaum mehr eine \u00fcber die Grundversicherung hinaus reichende Versicherung.<\/p>\n<p>Bei einem Wegzug ins Ausland sollte daher auch die Situation bei einer allf\u00e4lligen R\u00fcckkehr bedacht werden. Und nicht nur dies: Ganz allgemein kann auch ein Umzug in ein anderes Land pl\u00f6tzlich zu einer L\u00fccke im Versicherungsschutz f\u00fchren. Es sollte deshalb sichergestellt sein, dass bei einem Wohnsitzwechsel, sei es zur\u00fcck in die Schweiz oder in ein weiteres Fremdland, der Versicherungsschutz gew\u00e4hrleistet wird. Eine einfache L\u00f6sung bietet eine internationale Krankenversicherung, ist sie doch weltweit g\u00fcltig und unabh\u00e4ngig vom Wohnsitz.<\/p>\n<h4><strong><u>Darauf m\u00fcssen Sie achten<\/u><\/strong><\/h4>\n<p>Bei der Wahl einer internationaler Krankenversicherung sind folgende Kriterien von Bedeutung:<\/p>\n<ul>\n<li>Weltweite Deckung bei attraktiven Pr\u00e4mien. Wichtig: Pr\u00e4mien auch in h\u00f6heren Altersstufen beachten.<\/li>\n<li>Weltweit freie Arzt- und Spitalwahl ohne Einschr\u00e4nkungen.<\/li>\n<li>Keine Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich Wohnsitz und Aufenthaltsdauer.<\/li>\n<li>Lebenslange Policen-Erneuerung, auch bei sp\u00e4terem Wohnsitzwechsel.<\/li>\n<li>Keine altersbedingten Pr\u00e4mienanpassungen ab dem 60. Altersjahr.<\/li>\n<li>Effiziente Abwicklung im Leistungsfall.<\/li>\n<li>Bekanntheitsgrad und Ansehen der Versicherungsgesellschaft sowie deren Erfahrung im internationalen Bereich.<\/li>\n<\/ul>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Personen, welche ins Ausland umsiedeln, ben\u00f6tigen einen besonderen Schutz. Um nicht b\u00f6se \u00dcberraschungen zu erleben, gilt es gerade im Ausland, auf die Risiken Krankheit und Unfall gefasst zu sein und eine umfassende L\u00f6sung bereit zu haben. 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