{"id":8632,"date":"2019-05-24T12:00:26","date_gmt":"2019-05-24T10:00:26","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sip.ch\/?p=8632"},"modified":"2023-04-15T14:30:05","modified_gmt":"2023-04-15T12:30:05","slug":"beduerfnisse-sollten-vorher-abgeklaert-werden","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sip.ch\/de\/beduerfnisse-sollten-vorher-abgeklaert-werden\/","title":{"rendered":"Bed\u00fcrfnisse Sollten Vorher Abgekl\u00e4rt Werden"},"content":{"rendered":"<p>Selbst bei Wohnsitz in der Schweiz ist die Suche nach der idealen Kranken- versicherungsdeckung nicht einfach. Bei einem Auslandaufenthalt ist es aber besonders wichtig, die Risiken Krankheit und Unfall international umfassend abzudecken um unangenehme \u00dcberraschungen f\u00fcr sich zu vermeiden. Dabei gibt es einige wichtige Punkte zu beachten, um unter den verschiedenen Krankenversicherungsprodukten die richtige Wahl zu treffen.<\/p>\n<p>Nehmen wir einmal an, Sie seien f\u00fcr ein kanadisches Unternehmen seit sechs Monaten in Mexiko t\u00e4tig und k\u00fcrzlich f\u00fcr die Ferien nach Europa zur\u00fcckgeflogen. In London verstauchen Sie beim Umsteigen in der Stadt den Fuss, fliegen aber trotz heftiger Schmerzen nach Toulouse weiter, wo Sie sich schliesslich in \u00e4rztliche Behandlung begeben und dann \u00fcber eine Woche im dortigen Spital bleiben m\u00fcssen. Damit haben Sie auch Ihre zweiw\u00f6chige, bereits bezahlte Rundreise verloren. W\u00fcssten Sie nun, wer f\u00fcr Ihre Arzt- und Spitalkosten aufkommt, wer f\u00fcr das Rundreisearrangement, und wer den sp\u00e4teren Lohnausfall begleicht? Das Beispiel zeigt: wer im Ausland lebt, dort arbeitet, ein Unternehmen f\u00fchrt oder auch den Ruhestand geniesst, sollte versicherungsm\u00e4ssig m\u00f6glichst breit, weltweit und insbesondere hinsichtlich Krankenversicherung mit m\u00f6glichst wenigen Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich der freien Arzt- und Spitalwahl abgedeckt sein.<\/p>\n<h4><strong>Wohnsitz ist entscheidend<\/strong><\/h4>\n<p>Bei nur vor\u00fcbergehendem Auslandaufenthalt gew\u00e4hrleistet die jetzige Grundversicherung im Notfall &#8211; aber nur im Notfall &#8211; die entsprechende Deckung (f\u00fcr die Leistungen wird h\u00f6chstens der doppelte Betrag der Kosten \u00fcbernommen, die in der Schweiz verg\u00fctet w\u00fcrden). Ausserdem gibt es verschiedene Krankenkassen, die Krankheiten und Unf\u00e4lle \u00fcber Zusatzversicherungen umfassend abdecken. Lebt man im Ausland, ist es aber sehr von Vorteil, sich gr\u00fcndlich \u00fcber die Versicherungsm\u00f6glichkeiten von der freien Arzt- und Spitalwahl bis zur Deckung der Medikamente zu informieren. Eine umfassende Versicherung mit freier Arzt- und Spitalwahl ist dringend zu empfehlen, da in vielen L\u00e4ndern das \u00f6ffentliche Gesundheitssystem nicht dem Schweizer Standard entspricht.<\/p>\n<p>Das aktuelle schweizerische Krankenversicherungsgesetz, das auf dem Wohnsitzprinzip beruht, untersagt die bisherige Versicherung grunds\u00e4tzlich, wenn Schweizer und Schweizerinnen ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegen. Wird der Wohnsitz hingegen in einem Land der Europ\u00e4ischen Union (EU), die vom Erwerbsortsprinzip ausgeht, verlegt, gelten wichtige Ausnahmen. Dabei bestehen je nach Land wiederum Unterschiede f\u00fcr Personengruppen, wie Grenzg\u00e4nger, Arbeitslose und Rentner, sofern sie ihre Hauptrente aus der Schweiz beziehen. Sonderregelungen finden sich auch f\u00fcr die nichterwerbst\u00e4tigen Familienangeh\u00f6rigen dieser Personengruppen und Angeh\u00f6rige der in der Schweiz erwerbst\u00e4tigen Ausl\u00e4nder.<\/p>\n<p>Sobald die bilateralen Vertr\u00e4ge zwischen der Schweiz und der EU einmal in Kraft sein werden, m\u00fcssen im EU-Raum ans\u00e4ssige oder sich dort aufhaltende Personen, aber auch solche, die nach wie vor in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sind oder ihre berufliche T\u00e4tigkeit \u00fcberwiegend in der Schweiz ausge\u00fcbt haben und keine Rente aus dem Wohnland beziehen, ihre Krankenversicherung grunds\u00e4tzlich in der Schweiz beibehalten. Dasselbe wird auch f\u00fcr schweizerische oder Staatsangeh\u00f6rige der EU gelten, die vorwiegend in der Schweiz erwerbst\u00e4tig sind oder waren. Schweizer Rentner, die in Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, \u00d6sterreich, Portugal oder Spanien wohnen, haben das Optionsrecht, sich von dieser Versicherungspflicht befreien zu lassen. Die nicht erwerbst\u00e4tigen Angeh\u00f6rigen, die in D\u00e4nemark, Grossbritannien, Portugal und Schweden wohnen, haben sich im Wohnland zu versichern. Die nicht erwerbst\u00e4tigen Familienangeh\u00f6rigen von Rentnern in Spanien k\u00f6nnen sich nur mit diesen zusammen versichern lassen.<\/p>\n<p>Wer trotz Wohnsitz in einem EU-Staat in der Schweiz versichert bleibt, kommt aber nicht darum herum, sich im entsprechenden EU-Wohnland registrieren zu lassen. Er erh\u00e4lt dann die gleichen Leistungen wie die im betreffenden Wohnland Versicherten. H\u00e4lt sich nun ein solcher Auslandschweizer wieder vor\u00fcbergehend in der Schweiz auf, deckt seine Versicherung nur die aus einem Notfall in der Schweiz entstandene Behandlung. Auch hier gibt es aber wieder Ausnahmen. Bei Wohnsitz in Belgien, Deutschland, \u00d6sterreich oder den Niederlanden kann man sich auch nicht notfallm\u00e4ssig in der Schweiz behandeln lassen. Die Pr\u00e4mien werden je nach Wohnland abgestuft, sind aber noch nicht bekannt.<\/p>\n<h4><strong>Weltweit grosses Angebot<\/strong><\/h4>\n<p>In vielen Staaten gibt es genau wie in der Schweiz gute private Krankenversicherungen, die teilweise auch internationale Deckung bieten. Eine solche lokale Versicherung stellt meist die kosteng\u00fcnstigste L\u00f6sung dar. Allerdings nehmen praktisch alle diese Versicherungen nur Personen auf, die im entsprechenden Land ans\u00e4ssig sind. Bei erneutem Wegzug m\u00fcssen diese Policen deshalb meist wieder aufgel\u00f6st werden. Ausserdem ist es vielenorts schwierig, eine wirklich international geltende freie Arzt- und Spitalwahl zu erhalten.<\/p>\n<p>Ideal w\u00e4re deshalb eine von Wohnsitz und Aufenthaltsdauer unabh\u00e4ngige Versicherung, die eine m\u00f6glichst umfassende Deckung garantiert. Die meisten Schweizer Krankenkassen bieten diesbez\u00fcglich keine L\u00f6sung. Nur wenige Schweizer Versicherer (z.B. KPT und CSS) offerieren auf privater Basis Krankenversicherungen, die auch bei Wohnsitz im Ausland abgeschlossen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Zwar gibt es weltweit ein sehr grosses Angebot an internationalen privaten Krankenversicherungen, nur sehr wenige jedoch gen\u00fcgen unseren Kriterien. Wir verfolgen f\u00fcr unsere Klienten laufend das weltweite Angebot und vergleichen Pr\u00e4mien und Leistungen. Dabei \u00fcberzeugt insbesondere der <em>International Swiss Medical Plan<\/em> von <em>IHI danmark a\/s<\/em> als eine der attraktivsten internationalen Krankenversicherungen.<\/p>\n<p>Diese Versicherung ist speziell f\u00fcr Schweizer Expatriates entwickelt worden und bietet Leistungen entsprechend einer schweizerischen Privatversicherung, das aber bei uneingeschr\u00e4nkter freier Arzt- und Spitalwahl auf der ganzen Welt, unabh\u00e4ngig des jeweiligen Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes.<\/p>\n<h4><strong>R\u00fcckkehr aus dem Ausland<\/strong><\/h4>\n<p>Je nach Situation kommen jedoch auch andere Produkte in Frage, z.B. von <em>CSS-AIG, KPT, ExpaCare, BUPA<\/em>, und von anderen Versicherern. Beim Vergleichen der verschiedenen Angebote ist es wichtig, nicht nur auf das entsprechende Versicherungsprodukt achten, sondern ebenso auf die Erfahrung und Reputation der Versicherungsgesellschaft und deren Erfahrung im Bereich internationale Krankenversicherungen. Nat\u00fcrlich muss auch jeweils im Einzelfall abgekl\u00e4rt werden, welches Versicherungsprodukt den individuellen Anforderungen am besten entspricht.<\/p>\n<p>Das aktuelle Krankenversicherungsgesetze gibt Personen mit Wohnsitz in der Schweiz einen gesetzlichen Anspruch auf Aufnahme in die obligatorische Grundversicherung. Somit k\u00f6nnen alle Schweizerinnen und Schweizer, die aus dem Ausland zur\u00fcckkehren, zumindest in die Grundversicherung Aufnahme finden. Es steht den Versicherungen jedoch frei, Personen die Aufnahme in eine private Zusatzversicherung zu verweigern. Dies bedeutet, dass z.B. \u00e4ltere Personen, die nicht v\u00f6llig gesund sind, kaum mehr eine \u00fcber die Grundversicherung hinausgehende Deckung finden.<\/p>\n<p>Vor allem deshalb ist es sehr empfehlenswert, die Versicherungssituation bereits vor der Wohnsitzverlegung ins Ausland genau zu pr\u00fcfen. Man sollte so versichert sein, dass unabh\u00e4ngig von Wohnsitz und Aufenthalt die gew\u00fcnschte Versicherungsdeckung beibehalten werden kann, unabh\u00e4ngig von Wohnsitz und Aufenthaltsdauer und von eventuellen weiteren Wohnsitzwechseln im Ausland oder einer sp\u00e4teren R\u00fcckkehr in die Schweiz.<\/p>\n<p>___________________________________________________________________________<\/p>\n<h4><strong>Was es zu beachten gibt: <\/strong><\/h4>\n<ul>\n<li>Weltweite Deckung bei attraktiven Pr\u00e4mien. Wichtig: Pr\u00e4mien auch in h\u00f6heren Altersstufen beachten!<\/li>\n<li>Weltweit freie Arzt- und Spitalwahl ohne Einschr\u00e4nkungen<\/li>\n<li>Keine Einschr\u00e4nkungen bez\u00fcglich Wohnsitz und Aufenthaltsdauer<\/li>\n<li>Lebenslange Policenerneuerung, auch bei sp\u00e4terem Wohnsitzwechsel<\/li>\n<li>Keine altersbedingten Pr\u00e4mienanpassungen ab dem 60. Altersjahr<\/li>\n<li>Effiziente Abwicklung im Leistungsfall<\/li>\n<li>Bekanntheitsgrad und Ansehen der Versicherungsgesellschaft sowie deren Erfahrung im internationalen Bereich<\/li>\n<\/ul>\n<p>___________________________________________________________________________<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Selbst bei Wohnsitz in der Schweiz ist die Suche nach der idealen Kranken- versicherungsdeckung nicht einfach. Bei einem Auslandaufenthalt ist es aber besonders wichtig, die Risiken Krankheit und Unfall international umfassend abzudecken um unangenehme \u00dcberraschungen f\u00fcr sich zu vermeiden. 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