{"id":8537,"date":"2020-01-22T12:00:13","date_gmt":"2020-01-22T11:00:13","guid":{"rendered":"https:\/\/www.sip.ch\/die-patientenverfuegung-im-ernstfall-optimal-abgesichert\/"},"modified":"2023-04-15T14:29:05","modified_gmt":"2023-04-15T12:29:05","slug":"die-patientenverfuegung-im-ernstfall-optimal-abgesichert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.sip.ch\/de\/die-patientenverfuegung-im-ernstfall-optimal-abgesichert\/","title":{"rendered":"Die Patientenverf\u00fcgung \u2013 im Ernstfall Optimal Abgesichert"},"content":{"rendered":"<p>Jeder von uns kann irgendwann im Leben in eine Situation kommen, in der er nicht mehr in der Lage ist, eigenst\u00e4ndige Entscheidungen zu treffen. Mit einer Patientenverf\u00fcgung l\u00e4sst sich f\u00fcr einen solchen Fall vorsorgen: In ihr wird festgelegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle der Einwilligungsunf\u00e4higkeit erw\u00fcnscht sind oder unterbleiben sollen. Auch, wer gegebenenfalls die Entscheidung \u00fcber das Aufrechterhalten lebenserhaltender Massnahmen treffen soll l\u00e4sst sich in einer Patientenverf\u00fcgung festhalten. Diese Aufgabe \u00fcbernimmt gew\u00f6hnlich ein naher Angeh\u00f6riger \u2013 es gibt aber eine Alternative, die noch wenig bekannt ist: Der medizinische \u201eSchutzpatron\u201d, der als unabh\u00e4ngiger Bevollm\u00e4chtigter Angeh\u00f6rige entlasten und kompetent im Sinne des Patienten entscheiden kann.<\/p>\n<h3>Was ist eine Patientenverf\u00fcgung und wozu dient sie?<\/h3>\n<p>In der Schweiz besteht seit 2013 die M\u00f6glichkeit, mit einer Patientenverf\u00fcgung f\u00fcr den Fall der eigenen Urteilsunf\u00e4higkeit Vorsorge zu treffen. Grundlage daf\u00fcr ist das Erwachsenenschutzrecht, dessen einzelne gesetzliche Regelungen Bestandteil des Zivilgesetzbuches (ZGB) sind. Hilfs- und Schutzbed\u00fcrftigkeit liegt nach dem Erwachsenenschutzrecht dann vor, wenn eine Person ihre Angelegenheiten nur mehr zum Teil oder gar nicht besorgen kann. Im engeren Sinn trifft das besonders auf Personen zu, die nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung nicht in der Lage sind, \u00fcber medizinische Massnahmen zu entscheiden oder diese mit ihren behandelnden \u00c4rzten zu besprechen.<\/p>\n<p>Eine g\u00fcltige Patientenverf\u00fcgung ist nur an wenige formale Kriterien gebunden: Sie muss schriftlich erstellt werden und gilt unbegrenzt oder bis eine neue Verf\u00fcgung die letzte Version ersetzt, Erg\u00e4nzungen sind dabei ebenso m\u00f6glich wie ein Widerruf. Das Vorhandensein einer Patientenverf\u00fcgung kann anschliessend auf der Versicherungskarte gespeichert werden, so dass \u00c4rztinnen und \u00c4rzte im Notfall dar\u00fcber informiert sind und sofort darauf zugreifen k\u00f6nnen. Sie m\u00fcssen die vom Patienten, von der Patientin verf\u00fcgten Behandlungs- und Vertretungsw\u00fcnsche in jedem Fall beachten.<\/p>\n<p>Inhaltlich sollte man beim Erstellen einer Patientenverf\u00fcgung darauf achten, nicht allzu sehr in medizinische Details zu gehen und keine konkreten Behandlungsoptionen aufzulisten, da sich der Stand der Wissenschaft in diesem Bereich sehr rasch ver\u00e4ndert. Es reicht aus, wenn der Patientenwille f\u00fcr bestimmte Szenarien eindeutig erkennbar ist.<\/p>\n<h3>Eine Vertrauensperson als Vertreter bestimmen \u2013 ist das sinnvoll?<\/h3>\n<p>Mit einer Patientenverf\u00fcgung kann die Entscheidung f\u00fcr oder gegen bestimmte medizinische Behandlungen auch an eine Vertrauensperson delegiert werden. Tritt der Fall der Einwilligungsunf\u00e4higkeit ein, entscheidet die bezeichnete Person anstatt des Patienten, der Patientin dar\u00fcber, wie die medizinische Behandlung im Weiteren ablaufen soll. Der genannten Vertrauensperson kommt dabei eine hohe Verantwortung zu: Sie soll nicht nur die Interessen und W\u00fcnsche der entscheidungsunf\u00e4higen Person so gut wie m\u00f6glich ber\u00fccksichtigen, sondern muss auch medizinische Kriterien f\u00fcr die Sinnhaftigkeit bestimmter Behandlungen nachvollziehen k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Hier r\u00fcckt ein problematischer Aspekt der Patientenverf\u00fcgung in den Fokus: So sinnvoll die M\u00f6glichkeit, eine Verf\u00fcgung f\u00fcr den Ernstfall zu erstellen, an sich ist \u2013 gerade f\u00fcr nahestehende Personen ist es in einer psychisch ohnehin belastenden Situation oft sehr schwierig, den Anforderungen der Vertretung gerecht zu werden. Auch wenn sich die Anzahl der Personen, die eine Patientenverf\u00fcgung erstellen, in den letzten Jahren kontinuierlich erh\u00f6ht hat, liegt sie derzeit immer noch unter f\u00fcnfzig Prozent. Dabei d\u00fcrfte neben der Unkenntnis \u00fcber die rechtlichen Bestimmungen auch die Angst, Familienmitglieder durch eine solche Verf\u00fcgung zu \u00fcberfordern, mitspielen.<\/p>\n<h3>Wer soll im Falle des Falles \u00fcber medizinische Massnahmen entscheiden?<\/h3>\n<p>Nat\u00fcrlich ist es in erster Linie eine Vertrauensfrage, von wem man im Ernstfall vertreten werden m\u00f6chte. Es liegt daher nahe, eine Person zu bestimmen, die \u00fcber die eigenen W\u00fcnsche besonders gut Bescheid weiss. Allerdings bietet der heutige Stand der medizinischen Wissenschaft sehr viele intensivmedizinische und\/oder lebensverl\u00e4ngernde Behandlungsoptionen, die in ihrer individuellen Sinnhaftigkeit und ihren Konsequenzen f\u00fcr die Lebensqualit\u00e4t des Patienten f\u00fcr Laien schwer zu beurteilen sind. In der Patientenverf\u00fcgung bestimmte Vertreter m\u00fcssen aber Entscheidungen wie jene \u00fcber k\u00fcnstliche Beatmung, Reanimation, Ern\u00e4hrung und Fl\u00fcssigkeitszufuhr in der Sterbephase mittragen \u2013 in den allermeisten F\u00e4llen, ohne selbst ausreichendes medizinisches Fachwissen zu besitzen.<\/p>\n<p>Wird jemand aus dem Kreis der Angeh\u00f6rigen zum rechtlichen Vertreter f\u00fcr den Fall der Urteilsunf\u00e4higkeit bestimmt, sind medizinisch kompetente und unabh\u00e4ngige Entscheidungen somit nicht garantiert. Selbst bei ausf\u00fchrlicher Beratung durch die behandelnden \u00c4rzte kann es zu Unsicherheit und \u00dcberforderung kommen, wodurch die Letztentscheidung oft wieder an das Behandlungsteam zur\u00fcckgespielt wird. Es ist nicht auszuschliessen, dass bei der Entscheidungsfindung f\u00fcr oder gegen eine bestimmte therapeutische Massnahme schlussendlich auch wirtschaftliche Kriterien eine Rolle spielen, etwa von Behandlungsoptionen mit geringen Erfolgsaussichten und hohen Kosten abgeraten wird oder kosteng\u00fcnstige, eventuell Nutzen bringende Therapien nicht ernsthaft in Erw\u00e4gung gezogen werden.<\/p>\n<p>Fazit: Eine Vertretungsperson, die kein medizinisches Fachwissen besitzt, kann trotz bester Absichten Entscheidungen f\u00fcr einen nicht \u00e4usserungsf\u00e4higen Patienten nur nach \u201eBauchgef\u00fchl\u201d treffen \u2013 und damit im schlimmsten Fall ungewollt gegen seine Interessen handeln.<\/p>\n<h3>Die \u201ePatient Guardianship\u201d von SIP: Kompetente Vertretung durch unabh\u00e4ngige Fach\u00e4rzte<\/h3>\n<p>Eine professionelle Alternative zur Bestimmung eines Angeh\u00f6rigen als Vertretungsperson ist die \u201ePatient Guardianship\u201d von SIP. Im Rahmen der \u201ePatient Guardianship\u201d haben wir gemeinsam mit dem Universit\u00e4tsklinikum Frankfurt eine Patientenverf\u00fcgung entwickelt, bei der die Vertretungsbefugnis von SIP \u00fcbernommen wird. Das bedeutet, dass wir im Falle Ihrer Entscheidungsunf\u00e4higkeit sofort einen Experten, eine Expertin aus unserem grossen Netzwerk aus Vertrauens\u00e4rzten kontaktieren und dieser sich umgehend mit Ihrem Fall befasst.<\/p>\n<p>Mit der \u201ePatient Guardianship\u201d ist sichergestellt, dass die Entscheidung \u00fcber Behandlungen und lebenserhaltende Massnahmen in Ihrem Sinne und nach den von Ihnen formulierten Vorgaben von einem unabh\u00e4ngigen Fachspezialisten getroffen wird, der in keinem Arbeits- oder sonstigem Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnis zu der Klinik, in der Sie behandelt werden, steht. Sie und Ihre Angeh\u00f6rigen k\u00f6nnen daher sicher sein, zu jedem Zeitpunkt der Therapie eine fachlich hochqualifizierte Vertrauensperson zur Seite zu haben, die keinerlei \u00f6konomische Vor- oder Nachteile durch die zu treffenden Entscheidungen hat.<\/p>\n<p>Selbstverst\u00e4ndlich k\u00f6nnen Ihre Angeh\u00f6rigen, sofern Sie das w\u00fcnschen, weiterhin in alle Entscheidungen mit einbezogen werden \u2013 Sie delegieren lediglich die medizinische Letztentscheidung, an die das behandelnde \u00e4rztliche Personal dann gebunden ist.<\/p>\n<p>Einer weiterer grosser Vorteil dieser Vertretungsoption: Mit einer \u201ePatient Guardianship\u201d von SIP sind Sie und Ihre Familie im medizinischen Ernstfall nicht nur optimal und umfassend abgesichert, Sie vermeiden auch komplizierte, zeitaufw\u00e4ndige und kostenintensive Rechtswege, die notwendig werden, wenn keine Patientenverf\u00fcgung erstellt wird. Das Fehlen einer solchen Verf\u00fcgung f\u00fchrt n\u00e4mlich nicht \u2013 wie oft f\u00e4lschlich angenommen \u2013 zu einer automatischen Vertretung durch die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen. Vielmehr muss in so einem Fall das Gericht entscheiden, wer als Stellvertreter zu betrauen ist \u2013 und dabei kann wertvolle Zeit verloren gehen. Eine qualifizierte Entscheidung f\u00fcr oder gegen eine bestimmte Behandlung des Patienten durch eine fachlich versierte Person wird damit unter Umst\u00e4nden verunm\u00f6glicht.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Jeder von uns kann irgendwann im Leben in eine Situation kommen, in der er nicht mehr in der Lage ist, eigenst\u00e4ndige Entscheidungen zu treffen. Mit einer Patientenverf\u00fcgung l\u00e4sst sich f\u00fcr einen solchen Fall vorsorgen: In ihr wird festgelegt, welche medizinischen Massnahmen im Falle der Einwilligungsunf\u00e4higkeit erw\u00fcnscht sind oder unterbleiben sollen. 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